Kindergeld

Das Kindergeld ist in Deutschland eine stattliche Zahlung an die Erziehungsberechtigten, die in Abhängigkeit von der Anzahl und dem Alter der Kinder gezahlt wird.

Die Höhe des Kindergeldes ist im §66 Absatz 1 EStG geregelt. Seit dem 1. Januar 2009 hat sich das Kindergeld auf 164 Euro monatlich erhöht. Für das dritte Kind wird 170 Euro monatlich und für das vierte und jedes weitere Kind wird 195 Euro monatlich gezahlt.

Um das Kindergeld zu erhalten, muss bei der zuständigen Familienkasse ein Antrag gestellt werden. Bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes ist die Vergütungsstelle auch gleichzeitig die Familienahkasse.
Beim Beantragen des Kindergeldes muss das Vorhandensein des Kindes bewiesen werden. Hierzu kann z.B. die Geburtsurkunde vorgezeigt werden.

Eine weitere Voraussetzung, damit Sie Kindergeld beantragen ist, dass die die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben bzw. im Ausland wohnen, jedoch in Deutschland einkommenssteuerpflichtig sind. Bei Grenzgängern gelten Sondervorschriften.
Wenn Sie kein Angehöriger eines Mitgliedsstaates der EU sind, können Sie Kindergeld erhalten, wenn Sie eine bestimmte Form der Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis haben. Auch das Kind muss seinen Wohnsitz in Deutschland oder der EU haben. Jedoch gibt es Ausnahmen.

Wenn Sie für mindestens ein Kind unterhaltspflichtig sind, können Sie die Hälfte des Kindergeldes von Unterhalb abziehen, sollte der andere Elternteil das Kindergeld beziehen.

Wird das Kindergeld nicht zur Deckung des eigenen Bedarfs des Kindes beim Bezug von Arbeitslosengeld II benötigt, wird der Rest auf die übrigen Personen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet.

Ab dem 18. Lebensjahr wird das Kindergeld nur noch unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt. Es wird bis zum 25.Lebensjahr gezahlt, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befindet und das Einkommen des Kindes bestimmte Grenzen nicht übersteigen. Diese Grenze liegt momentan bei 7.680 Euro jährlich. Jedoch werden noch 920 Euro Werbungskosten berücksichtigt.
Bis zum 21.Lebensjahr kann das Kindergeld bezogen werden, wenn es sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend oder ausbildungsplatzsuchend gemeldet hat. Die Bemühungen sind nachzuweisen.

Es gibt Ausnahmen, die den Bezug von Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus möglich machen (z.B. Grundwehrdienst).

In erster Linie soll das Kindergeld dazu beitragen die Eltern bei den Ausgaben für ihr Kind zu unterstützen. Man sollte aber dennoch je nach finanziellen Möglichkeiten bei den Ausgaben haushalten. Wer viel Wert auf hochwertige Kindermode legt, sollte sich diese auch leisten können. In erster Linie ist es schließlich wichtig, dass die Kinder keine zerlumpten Klamotten tragen müssen und mit gesunden Lebensmitteln versorgt wird.

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